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Alte Maschine eintauschen
Funktionsfähige Einscheibenmaschine zur Bodenbearbeitung – Hersteller egal.
Neue Columbus auswählen
135 SH, 145 SH oder 155 S mit LED-Lichtring und Multi-Vac IV auswählen.
Bis zu 500 € Tauschprämie sichern
Wählen Sie eine dieser Maschinen mit dem LED Lichtring und Multi-Vac IV aus
So funktioniert´s:
1. Altmaschine durch den Janser Außendienst begutachten lassen
Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Außendienst zur Begutachtung ihrer Einscheibenmaschine. Eingetauscht werden können funktionsfähige Einscheibenmaschinen zur professionellen Bodenbearbeitung aller Hersteller, insbesondere zum Schleifen und Bearbeiten von Bodenflächen. Reine Reinigungsmaschinen sowie Maschinen, die nicht für die professionelle Bodenbearbeitung vorgesehen sind, sind von der Aktion ausgeschlossen.
2. Individuelle Tauschprämie festlegen
Die Altmaschine muss zum Zeitpunkt der Übergabe funktionsfähig sein. Janser entscheidet nach Begutachtung der Maschine über deren Annahme sowie über die Höhe der Tauschprämie. Janser behält sich vor, Altmaschinen im Einzelfall von der Aktion auszuschließen, insbesondere wenn diese nicht den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Die Tauschprämie wird erst gewährt, wenn die Altmaschine an Janser bzw. einen von Janser bestimmten Ansprechpartner übergeben wurde und die unterschriebene Überlassungsvereinbarung vorliegt. Sind diese Voraussetzungen bereits bei Auftragsabwicklung erfüllt, kann die Tauschprämie direkt im Auftrag als Abzugsposition berücksichtigt werden.
3. Columbus-Aktionspaket bestellen
Wählen Sie zwischen einem der drei Aktionspakete: Columbus 135 SH, Columbus 145 SH oder Columbus 155 S, jeweils mit LED-Lichtring und Multi-Vac IV.
4. Altmaschine und unterschriebene Überlassungsvereinbarung an Janser übergeben
Voraussetzung für die Gewährung der Tauschprämie ist neben der tatsächlichen Übergabe der Altmaschine eine vom Kunden vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Überlassungsvereinbarung. Mit Übergabe der Altmaschine und Unterzeichnung der Überlassungsvereinbarung geht das Eigentum an der Altmaschine auf Janser über. Der Kunde hat anschließend keinen Anspruch auf Rückgabe oder Rückübertragung der Altmaschine. Janser ist berechtigt, über die Altmaschine frei zu verfügen, insbesondere diese weiterzuverkaufen, anderweitig zu verwerten oder zu verschrotten. Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung der Überlassungsvereinbarung, dass er Eigentümer der Altmaschine bzw. uneingeschränkt zu deren Übertragung berechtigt ist und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Insbesondere darf die Altmaschine nicht Gegenstand eines laufenden Leasing-, Miet-, Finanzierungs- oder vergleichbaren Vertragsverhältnisses sein, das einer Eigentumsübertragung an Janser entgegensteht. 5. Abholung der Altmaschine Die Abholung bzw. Rückführung der Altmaschine wird durch Janser organisiert. Versand-, Transport- oder sonstige Rückführungskosten, die der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit Janser selbst veranlasst, werden nicht übernommen. Die Kosten einer von Janser ausdrücklich organisierten Abholung übernimmt Janser.
5. Abholung der Altmaschine
Die Abholung bzw. Rückführung der Altmaschine wird durch Janser organisiert. Versand-, Transport- oder sonstige Rückführungskosten, die der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit Janser selbst veranlasst, werden nicht übernom¬men. Die Kosten einer von Janser ausdrücklich organisierten Abholung übernimmt Janser.
Die vollständigen Aktionsbedingungen finden Sie hier: